Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? So treffen Sie die richtige Wahl
Wann der Verbrauchsausweis genügt und wann der Bedarfsausweis Pflicht ist, einfach erklärt mit den entscheidenden Kriterien.
Beim Energieausweis gibt es zwei Varianten: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Welcher zulässig ist, hängt vom Gebäude ab, nicht vom persönlichen Wunsch.
Der Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre. Er ist in der Regel günstiger und schneller erstellt, weil die Datengrundlage bereits vorliegt.
Sie brauchen dafür im Wesentlichen:
- die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
- Angaben zu Adresse, Baujahr und Wohnfläche
- die Art der Heizung
Der Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis wird aus den baulichen und technischen Eigenschaften des Gebäudes berechnet, unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Für bestimmte ältere und kleinere Wohngebäude ist er vorgeschrieben.
Faustregel: Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor 1977 brauchen häufig einen Bedarfsausweis, sofern kein ausreichendes Effizienzniveau nachgewiesen ist.
Welcher ist der richtige?
In den meisten Fällen ist der Verbrauchsausweis zulässig und völlig ausreichend. Unser Online-Assistent prüft Ihre Angaben und führt Sie automatisch zur passenden Variante. Machen Sie hier vorab den kurzen Check:
EA-Check: Welcher Energieausweis?
Um welches Gebäude geht es?
Mehr zu den Begriffen finden Sie im Glossar.
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