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22. Juni 2026 RechtVerkaufVermietung

Wann ist der Energieausweis Pflicht? Verkauf, Vermietung, Inserat

Bei Verkauf, Neuvermietung und in Immobilienanzeigen ist der Energieausweis vorgeschrieben. Welche Pflichten gelten und welche Bußgelder drohen.


Ein gültiger Energieausweis ist kein bürokratisches Extra, sondern in mehreren Situationen gesetzlich vorgeschrieben. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) regelt, wann er vorgelegt werden muss.

Diese drei Fälle sind entscheidend

  1. Verkauf einer Immobilie: Der Ausweis gehört zu jeder Besichtigung und zur Übergabe an den Käufer.
  2. Neuvermietung oder Verpachtung: Mietinteressenten haben vor Vertragsabschluss Anspruch auf Einsicht.
  3. Immobilienanzeige: Pflichtangaben wie Energiekennwert und Effizienzklasse müssen ins Inserat.

Was ins Inserat gehört

In einer Anzeige müssen unter anderem die Ausweisart, der Energiekennwert, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Effizienzklasse stehen. Alle Werte finden Sie auf dem fertigen Ausweis.

Was passiert ohne gültigen Ausweis?

Ein fehlender oder nicht rechtzeitig vorgelegter Energieausweis gilt als Ordnungswidrigkeit. Das GEG sieht Bußgelder von bis zu 10.000 Euro vor.

Den passenden Ausweis erstellen Sie in wenigen Minuten online, amtlich registriert und sofort als PDF.

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